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Wieso das nur zum Teil richtig ist
Wieso das nur zum Teil richtig ist
Das LG Dresden stellte kürzlich fest, dass die Bezeichnung "Energie-Effizienzklasse A Plus" im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Waschmaschinen eine fehlerhafte Kennzeichnung und damit eine wettbewerbswidrige Werbung darstelle. In dem vom LG Dresden behandelten Fall internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2007_337.pdf" target="_new"> (Az. 41 O 1313/07 EV, vom 03.08.2007) ging es um einen Onlinehändler, der über seinen Online-Shop eine Waschmaschine des Typs AEG Lavamat 86820 mit dem Zusatz "Energie-Effizienzklasse A Plus" anbot.
Der Verkauf jugendgefährdender Medien stellt nicht nur ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz dar, sondern ist auch wettbewerbswidrig. Die Verantwortung für die Überwachung des eigenen Bestands kann nicht auf den Lieferanten oder Großhändler delegiert werden. Die Folgen eines Verstoßes können dabei richtig teuer werden, da ein Streitwert von 30.000 Euro gerechtfertigt ist, so das OLG Hamburg
In Deutschland aus italienischem IGT-Wein hergestellter Perlwein darf als „Vino frizzante IGT“ in Verkehr gebracht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in zwei Urteilen vom 23. April 2009 ausgesprochen.
Der Begriff „bekömmlich“ darf weder bei der Etikettierung von Wein noch bei der Werbung für Wein verwandt werden. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 23. April 2009 entschieden.
Konsolen- und Computerspiele im Versandhandel: Die gesetzlichen Bestimmungen innerhalb des Jugendschutzgesetzes Wer innerhalb des Versandhandels Konsolen- und Computerspiele verkauft, hat vorwiegend die Bestimmungen des Jugendschutzes exakt im Auge zu behalten. Vor allem bei dem Verkauf von Konsolen- und Computerspielen, die jugendbeeinträchtigend oder jugendgefährdend sind, drohen Stolpersteine. In diesem Beitrag werden zwei aktuelle Entscheidungen zum Anlass genommen, welche generelle Regelungen hinsichtlich der Alterseinstufung bei Konsolen- und Computerspielen und deren Folgen sowie die besonderen Anforderungen für den Versandhandel vorstellen.
Vor kurzem entschied das LG Bielefeld (Beschluss, Az.16 O 112/09), dass es wettbewerbswidrig sei, kennzeichnungspflichtiges Haushaltsleuchtstofflampen und Haushaltslampen über das Internet nach dem § 3 Abs. 1 EnVKV zu verkaufen oder anzubieten, ohne dass diese mit Angaben über den Energieverbrauch und anderen wichtigen Ressourcen und zusätzlichen Angaben gekennzeichnet sind.
In einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 30.07.2009; Az.: 4 U 69/09 ) urteilte das OLG Hamm darüber, ob jemand, der Konzerttickets wieder verkauft für den Ausfall eines Konzerts haften muss und ob er bei einem Ausfall seinen Gewinn aus der Differenz zwischen Karten- und Verkaufspreis behalten dürfe.
Das LG Potsdam hat hinsichtlich der Rückgabe eines im Fernabsatz erworbenen Cognacs aus dem Jahre 1919 entschieden, dass es sich hierbei nicht um verderbliche Ware im Sinne des § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB handle. Ein Widerrufsrecht könne in diesem Falle zwischen den Parteien nicht ausgeschlossen werden.
Mit Urteil vom 10.06.2009 hatte das Landgericht Köln entschieden, dass ein Anspruch auf Löschung einer eBay-Bewertung nur dann besteht, wenn es sich bei der Äußerung entweder um eine unwahre Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik handelt.