OLG Oldenburg: AGB-Klauseln wie „Es gilt deutsches Recht“ sind unzulässig
Das OLG Oldenburg hat AGB-Klauseln, die das auf die Kaufverträge anwendbare Recht festlegen, für unwirksam erklärt. Warenhändler, die ihre Produkte auch im Ausland vertreiben, dürfen ihre Verträge nicht ausschließlich dem deutschen Recht unterwerfen, wenn sie daneben keine klärenden Hinweise geben, dass das zwingende ausländische Verbraucherrecht davon nicht berührt wird.