OLG Brandenburg: Unterlassungserklärung muss auch bei gegenteiliger Gesetzeslage eingehalten werden
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg könnte weitreichende Folgen für zahlreiche Online-Händler haben. Vor allem im Hinblick auf die neue Rechtslage seit dem 13.6.2014. Denn nach dem Urteil vom 29.4.2014 (AZ: 6 U 10/13) müssen sich Shop-Betreiber auch dann an eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung halten, wenn diese nicht dem geltenden Recht entspricht. Sie müssten also gegen das Gesetz verstoßen, wenn sie keine Vertragsstrafe zahlen wollen.