OLG Brandenburg: Unterlassungserklärung muss auch bei gegenteiliger Gesetzeslage eingehalten werden

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg könnte weitreichende Folgen für zahlreiche Online-Händler haben. Vor allem im Hinblick auf die neue Rechtslage seit dem 13.6.2014. Denn nach dem Urteil vom 29.4.2014 (AZ: 6 U 10/13) müssen sich Shop-Betreiber auch dann an eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung halten, wenn diese nicht dem geltenden Recht entspricht. Sie müssten also gegen das Gesetz verstoßen, wenn sie keine Vertragsstrafe zahlen wollen.

2018-03-01T17:32:09+02:0015. September 2014|Kategorien: Urteile|

LG Bochum: Welche Kontaktdaten gehören in die Widerrufsbelehrung?

Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts (LG) Bochums (Urteil vom 6.8.2014, AZ: I-13 O 102/14) sorgt derzeit nicht nur unter den Shop-Betreibern, sondern auch unter den Juristen für Unsicherheiten. Nach Auffassung der Richter sind Unternehmer seit dem 13.6.2014 verpflichtet, in ihrer Widerrufsbelehrung nicht nur die postalische Anschrift, sondern auch E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer anzugeben. Das bemerkenswerte dieses Urteils ist, dass selbst die Kammer, die über den Fall zu entscheiden hatte, feststellt, dass es eine entsprechende gesetzliche Pflicht eigentlich gar nicht gibt.

2018-03-01T17:32:54+02:0015. September 2014|Kategorien: Urteile|

KG Berlin: Umfang der Informationspflichten bei Nichtbestehen eines fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts

Mit Urteil vom 27.6.2014 (AZ: 5 U 162/12) hat das Kammergericht (KG) Berlin die inhaltlichen Anforderungen, die an die Widerrufsbelehrung zu stellen sind, näher bestimmt. Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, wie weit die Informationspflichten von Online-Händlern reichen. Konkret ging es um die Pflicht von Unternehmern, Verbraucher darauf hinzuweisen, dass ihnen ein Widerrufsrecht nicht zusteht.

2018-03-01T17:33:45+02:0012. September 2014|Kategorien: Urteile|

AG Köln: „Kaufen“ als Beschriftung des Bestell-Buttons gesetzwidrig?

Alle Welt spricht von der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) am 13.6.2014 in Deutschland. Was dabei völlig untergeht, ist die Tatsache, dass bereits am 1.8.2012 Teile dieser Richtlinie in deutsches Recht übernommen wurden. Gemeint ist vor allem die sog. „Button-Lösung“. Danach muss bei Verkäufen über das Internet die „Schaltfläche“ (z.B. ein Button) mit der der Vertrag rechtsverbindlich zustande kommen soll, in bestimmter Form beschriftet sein. Andernfalls liegt kein wirksamer Kauf vor und der Kunde wäre nicht verpflichtet, den festgelegten Preis zu zahlen. Das Amtsgericht (AG) Köln hat nun entschieden, dass die Formulierung „Kaufen“ den gesetzlichen Anforderungen in bestimmten Fällen nicht entspricht.

2018-03-01T17:34:25+02:0012. September 2014|Kategorien: Urteile|

OLG Hamm: B-Ware ist nicht gleich gebrauchter Ware

Wie das OLG Hamm (Urteil vom 16.01.2014 – 4 U 102/13) entschied, darf sogenannte B-Ware, also solche Ware, welche beispielsweise nicht originalverpackt ist, bei welcher die Originalverpackung beschädigt war, oder welche einmalig vom Verkäufer vorgeführt wurde nicht generell mit gebrauchter Ware gleichgesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass der Verkäufer für solche Waren die Gewährleistungsfrist meist nicht auf ein Jahr verkürzen kann.

2018-04-03T13:35:56+02:0019. März 2014|Kategorien: Urteile|

LG Koblenz: Kein Altersverifikationssystem bei Tabak- und Alkoholversand nötig!

Das Landgericht Koblenz entschied im August letzten Jahres (2007), dass der Vertrieb von Tabakwaren (und Alkohol) über das Internet keinen jugendschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Insbesondere sei § 10 JuSchG nicht anwendbar.

Energieetikettierung für Haushaltslampen

Die Firma electronicland24 mahnt nach wie vor zahlreiche Online-Händler ab, die angeblich gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) verstoßen. Was viele Händler nicht wissen: Auch Haushaltslampen können kennzeichnungspflichtig im Sinne der EnVKV sein.

Vorsicht beim Verkauf von Kunst über das Internet!

Produktfotos sind rechtlich unproblematisch, wenn man sie selbst gemacht oder zumindest vom Fotografen eine Erlaubnis zur Verwendung hat? Von wegen! Gerade wenn eine urheberrechtlich geschützte Ware angeboten wird, sollten Verkäufer und Handelsplattform genau darauf achten, dass das Foto nur bis zum Abschluss des Kaufvertrages online ist. Das hat nun das OLG Köln festgestellt.

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