Wichtige Änderungen beim ElektroG: Stichtag 15.08.2018

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Hersteller und Händler von ihnen vertriebene Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) umweltschonend entweder selbst oder durch zertifizierte Fachbetriebe zu entsorgen.