Verkauf von Textilien im Onlineshop: Material des Artikels ist Pflichtangabe
Ein wiederkehrendes Thema in der Rechtsprechung ist die Frage, ob es sich bei einer bestimmten Eigenschaft um eine „wesentliche Eigenschaft der Ware“ handelt. Den über diese muss stets informiert werden. Zudem ist auf sie auf der Seite, die zur Bestellung führt, eigens hinzuweisen. Die vorliegende Frage kann grundsätzlich für jede Ware unterschiedlich beantwortet werden. In jüngster Vergangenheit haben jedoch mehrere Gerichte diesbezüglich entschieden, dass bei Textilien stets das Stoffmaterial darunterfällt. Für detailliertere Informationen zu den Urteilen und deren Konsequenzen wird auf den folgenden Beitrag verwiesen: […]
