Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

„Stärkt die Abwehrkräfte", „Fördert die Verdauung", „Senkt den Cholesterinspiegel",… Produkte mit Gesundheitsversprechen verkaufen sich gut - bei der Anwendung solcher Versprechen ist allerdings Vorsicht geboten. Online-Händler, die Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel vertreiben und mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben werben möchten, müssen beachten, dass die Gesundheitsversprechen (sog. Health Claims) strengen rechtlichen Anforderungen unterliegen.Die EU hat bereits im Jahr 2006 die Health Claims Verordnung (HCVO) erlassen, die die Zulässigkeit von gesundheits- und nährwertbezogenen Aussagen bei Lebensmitteln regelt. Ziel war es, den Wildwuchs an Gesundheitsversprechen einzudämmen und für Verbraucher ein hohes Schutzniveau zu schaffen, denn Gesundheitsversprechen sind nach der Verordnung nur noch dann zulässig, wenn sie auch eingehalten werden. Unzulässige Aussagen stellen nicht nur einen Verstoß gegen die Health Claims Verordnung dar, sondern können auch als wettbewerbsrechtlicher Verstoß abgemahnt werden. Was Online-Händler bei der Werbung mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben beachten müssen, um kein Abmahnrisiko einzugehen, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Nährwertkennzeichnung- neue Pflichten für Händler ab dem 13.12.2016

Ab dem 13.12.2016 wird die Nährwertkennzeichnung für Online-Händler, die vorverpackte Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) verpflichtend. Da zum 13.12.2016 alle Übergangsfristen zur Umsetzung der LMIV enden und dann auch die Nährwertkennzeichnung verpflichtend wird, sollten sich Online-Händler mit den neuen Pflichten vertraut machen. Damit die Umsetzung der Pflichten reibungslos funktioniert, geben wir in diesem Beitrag einen Überblick, was bei der Nährwertkennzeichnung im Online-Handel zu beachten ist. Sollten die Angaben nicht richtig erfolgen, drohen Abmahnungen von Wettbewerbern.

2017-11-30T16:06:56+02:0023. November 2016|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , |
Nach oben