Preisangaben bei Waren in pfandpflichtigen Verpackungen und Verkauf von Getränken im Online-Handel

In einem anhängigen Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (Az. C- 543/21) geht es um die Frage, ob bei der Werbung für Waren in pfandpflichtigen Verpackungen der Pfandbetrag gesondert ausgewiesen werden darf oder ob ein Gesamtpreis einschließlich des Pfandbetrages angegeben werden muss. Der Bundesgerichtshof möchte in diesem Verfahren geklärt wissen, ob der Begriff „Verkaufspreis“ im Sinne von Art. 2 lit. a der Preisangabenrichtlinie (Richtlinie 98/6/EG) bedeutet, dass der Pfandbetrag darin enthalten sein muss oder nicht. Zuvor waren sich die Instanzgerichte uneinig. Zuletzt hatte das OLG Schleswig die gesonderte Angabe des Pfandbetrages für zulässig erachtet. Auch der Generalanwalt beim EuGH hält es für zulässig, den Pfandbetrag gesondert auszuweisen und nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Seiner Ansicht nach umfasst der „Verkaufspreis“ im Sinne der Preisangabenrichtlinie nicht das zu erstattende Pfand, das auf Mehrwegverpackungen wie Getränkeflaschen erhoben wird. Der Pfandbetrag werde dem Verbraucher – anders als z.B. die Mehrwertsteuer – erstattet. Das eigentliche Urteil steht hier noch aus, wobei der Ansicht des Generalanwalts in den meisten Verfahren gefolgt wird. Neben dieser Frage gibt es zahlreiche weitere Punkte, die Online-Händler beim Verkauf von Getränken im Versandhandel beachten müssen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte. […]

Nährwertkennzeichnung- neue Pflichten für Händler ab dem 13.12.2016

Ab dem 13.12.2016 wird die Nährwertkennzeichnung für Online-Händler, die vorverpackte Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) verpflichtend. Da zum 13.12.2016 alle Übergangsfristen zur Umsetzung der LMIV enden und dann auch die Nährwertkennzeichnung verpflichtend wird, sollten sich Online-Händler mit den neuen Pflichten vertraut machen. Damit die Umsetzung der Pflichten reibungslos funktioniert, geben wir in diesem Beitrag einen Überblick, was bei der Nährwertkennzeichnung im Online-Handel zu beachten ist. Sollten die Angaben nicht richtig erfolgen, drohen Abmahnungen von Wettbewerbern.

2017-11-30T16:06:56+02:0023. November 2016|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , |

Neue Pflichtinformationen für Lebensmittel ab dem 13.12.2014

Ab dem 13.12.2014 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die auch Warenhändler betreffen, die ihre Produkte über das Internet verkaufen. Mitten im Weihnachtsgeschäft sollen Lebensmittelhändler neue Kennzeichnungspflichten umsetzen und einhalten. Tun sie das nicht, drohen Abmahnungen. In der wichtigsten Zeit des Jahres müssen Shop-Betreiber also nicht nur mit unzähligen Widrigkeiten bzgl. des Warenlagers, der Bestellabwicklung, der pünktlichen Lieferung und vielem mehr kämpfen, sie werden auch noch gezwungen, ihren Shop an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Was genau auf Sie zukommt, erfahren Sie hier.

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