OLG Frankfurt: Sofortüberweisung als alleiniges Zahlungsmittel im Online-Shop ausreichend

Die Auswahl der Zahlungsarten im Onlineshop ist ein wichtiger Punkt, dem jeder Onlinehändler genügend Beachtung schenken sollte. Während für den Kunden der Kauf auf Rechnung das wohl beliebteste Zahlungsmittel ist, ist für den Händler die Sofortüberweisung deutlich beliebter, da diese für ihn im Vergleich zum Kauf auf Rechnung nahezu risikolos ist. Grundsätzlich sind Online-Händler verpflichtet, mindestens ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel ohne zusätzliche Gebühren anzubieten. Die Frage, ob es ausreichend ist, wenn ein Online-Portal die Sofortüberweisung, als einziges kostenloses Mittel zur Bezahlung anbietet, hatte in zweiter Instanz das OLG Frankfurt a.M. entschieden (Urt. v. 24.08.2016, Az: 11 U 123/15).

2017-11-30T15:53:51+02:0015. Dezember 2016|Kategorien: Urteile|Tags: , , |

VRRL: Gängiges und zumutbares unentgeltliches Zahlungsmittel

Seit dem 13. Juni 2014 gelten neue gesetzliche Vorgaben im Online-Handel. Betroffen ist nicht nur das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht, Änderungen haben sich auch für die im Webshop angebotenen Zahlungsmittel ergeben. Gebühren dürfen für diese nur noch unter bestimmten Voraussetzungen und in begrenzter Höhe verlangt werden. Diesbezüglich ergingen in jüngster Zeit mehrere Gerichtsentscheidungen. [Update am 26.04.2016]

2017-12-14T14:26:07+02:0026. April 2016|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , |
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