Aktuelle BGH-Entscheidung: Vorsicht bei der Erstellung von Produktbildern

Produktbilder gehören zum Standard eines Onlineshops. Sie abmahnsicher zu verwenden ist aber umso schwieriger. Wer fremde Bilder nutzt, läuft Gefahr, vom Urheber abgemahnt zu werden, weil er die Nutzung nicht erlaubt hat. Wer eigene Bilder erstellt, muss zum einen aufpassen, dass darauf der gesamte Lieferumfang zu sehen ist oder muss entsprechend klarstellende Hinweise angeben (siehe Beitrag zum LG Arnsberg). Zum anderen kann ihm aber auch der Hintergrund des Fotos zum Verhängnis werden, wie kürzlich der BGH entschieden hat.

2018-02-28T16:45:37+02:0016. Juni 2015|Kategorien: Urteile|

OLG Düsseldorf, die Erste: Indizien genügen für Nachweis des Rechtsmissbrauchs

Mit einem aktuellen Urteil hat das OLG Düsseldorf wohl Weichen für künftige Abmahnungen gestellt. Ob diese sich als Fluch oder Segen für die Abgemahnten herausstellen werden, bleibt abzuwarten. Der erste Teil unserer Rezension befasst sich mit dem Umfang der Beweispflicht für rechtsmissbräuchliches Verhalten des Abmahners.

2023-01-10T11:33:39+02:0026. Mai 2015|Kategorien: Urteile|

OLG Köln: Notarielle Unterwerfungserklärung – Alternative zur strafbewehrten Unterlassungserklärung und richterlichem Verbot?

Mit Abmahnungen werden die Adressaten aufgefordert, - vermeintliche - Rechtsverletzungen abzustellen. Zudem soll verhindert werden, dass der Verstoß in Zukunft erneut begangen wird. Bisher gab es zum Ausschluss dieser Wiederholungsgefahr zwei gängige Methoden: die Abgabe einer – vertraglichen – strafbewehrten Unterlassungserklärung oder ein gerichtliches Verbot. Seit einiger Zeit wird eine weitere Möglichkeit diskutiert, die sich offensichtlich noch vor ihrer Durchsetzung schon wieder erledigt hat: die notarielle Unterwerfungserklärung.

2018-02-28T16:49:05+02:0026. Mai 2015|Kategorien: Urteile|

AG Neumarkt: Verzicht auf Widerrufsrecht über AGB möglich

Verbrauchern steht nicht nur beim Warenkauf über das Internet ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sondern auch beim Online-Erwerb von Dienstleistungen. Während Waren bei Nichtgefallen einfach an den Verkäufer zurückgesendet werden können, gilt das nicht für Dienstleistungen, z.B. Beratungsleistungen oder einen Haarschnitt. Daher entfällt das Recht zum Widerruf von Dienstleistungsverträgen unter bestimmen Bedingungen noch vor Ablauf der vereinbarten Widerrufsfrist. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, hat aktuell das AG Neumarkt konkretisiert.

2018-02-28T16:54:40+02:005. Mai 2015|Kategorien: Urteile|
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