Der Widerrufsbutton im Onlinehandel

Ab dem 19. Juni 2026 sind Onlinehändler verpflichtet, Verbrauchern eine elektronische Widerrufsfunktion – den sogenannten Widerrufsbutton – bereitzustellen. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Ausübung des Widerrufsrechts technisch ebenso einfach zu gestalten wie den Vertragsabschluss. Für kleine und mittlere Onlinehändler (KMU) bedeutet dies, dass technische Anpassungen im Shop vorgenommen und die Rechtstexte üebrarbeitet werden müssen. Auch interne Prozesse müssen angepasst werden, um Abmahnrisiken zu minimieren. Dieses Whitepaper gibt Ihnen einen kompakten, praxisorientierten Überblick über die neue Rechtslage, technische Anforderungen, typische Fehlerquellen und strategische Umsetzungsempfehlungen. […]

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