Keine Haftung für das Setzen von Links auf urheberrechtlich geschützte Werke?

Verlinkungen sind im Internet Gang und Gäbe und gehören zum Standard einer jeden Webseite. Probleme können jedoch auftreten, wenn auf Inhalte verwiesen wird, die im Web zwar frei zugänglich sind, aber Rechte anderer verletzen. Dann kommt die Frage auf, ob auch derjenige haftbar gemacht werden kann, der den Link gesetzt hat. Eine europaweit einheitliche gesetzliche Regelung gibt es zu dem Thema bislang nicht. Aktuell hat jedoch der Europäische Gerichtshof die Möglichkeit, dahingehend rechtliche Klarheit zu schaffen.

2018-02-28T15:21:59+02:0018. April 2016|Kategorien: Fragen und Antworten|
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