BGH: Werbung in Autoreply-Mails ist unzulässig
In letzter Zeit kommt es immer wieder zu gerichtlichen Streitigkeiten wegen der Zusendung von Werbe-E-Mails. Grundsätzlich gilt, dass solche nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers zulässig sind. Das LG Stuttgart hat nun aber entschieden, dass es Fälle gibt, bei denen auch ohne Einwilligung keine Rechtsverletzung vorliegt. UPDATE: Der BGH hat dieses Urteil aufgehoben
