Wann erhalte ich meine Rechtstexte?
Wann erhalte ich meine Rechtstexte?
Wann erhalte ich meine Rechtstexte?
Verlinkungen sind im Internet Gang und Gäbe und gehören zum Standard einer jeden Webseite. Probleme können jedoch auftreten, wenn auf Inhalte verwiesen wird, die im Web zwar frei zugänglich sind, aber Rechte anderer verletzen. Dann kommt die Frage auf, ob auch derjenige haftbar gemacht werden kann, der den Link gesetzt hat. Eine europaweit einheitliche gesetzliche Regelung gibt es zu dem Thema bislang nicht. Aktuell hat jedoch der Europäische Gerichtshof die Möglichkeit, dahingehend rechtliche Klarheit zu schaffen.
Stellt die Verweigerung der Annahme der übersandten Ware seitens des Verbrauchers einen wirksamen Widerruf dar?
Beginnt die Widerrufsfrist auch dann zu laufen, wenn der Verbraucher die Annahme der Ware verweigert?
Man findet sie auf vielen Webseiten gemeinsam – der dunkelblaue "Gefällt mir" Button von Facebook, das -rote "+" von Google+ und der hellblaue „Twittern“-Button. Einem neuen Urteil des LG Düsseldorf zufolge stehen diesen Einbindungen auf Websites jedoch schwerwiegende Datenschutzbedenken entgegen. Was das Gericht urteilte, welche Auswirkungen dies auf die Einbindung von Social Media Plugins hat und welche Alternativen es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Seit dem 24.02.2016 sind gesetzliche Änderungen in Kraft, die es z.B. den Verbraucherschutzverbänden erlauben, gegen Datenschutzverstöße vorzugehen. Shop-Betreiber sollten nicht nur ihre Datenschutzerklärung überprüfen, sondern auch die Datenverarbeitung im täglichen Geschäftsbetrieb.
Nach Ansicht des LG Köln müssen Website-Betreiber zwingend eine Datenschutzerklärung bereithalten. Und das, obwohl das Gesetz eine derartige Pflicht eigentlich nicht vorsieht. Die Entscheidung aus Köln könnte weitreichende Folgen haben.
Wie kann ich die Domain meines über Protected Shops abgesicherten Webshops in meinem Kundenkonto ändern?
Dürfen nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten in Deutschland verkauft werden?
Das LG Hamburg hat die Weiterempfehlungsfunktion von ebay als wettbewerbswidrig eingestuft. Wer seine Waren auf dem Online-Marktplatz anbietet, riskiert derzeit Abmahnungen. Ob sich die Ansicht der Hamburger Richter jedoch durchsetzt, ist zweifelhaft.