Update: OLG Hamm – Amazon-Händler haften für Weiterempfehlungsfunktion
Mit Urteil vom 30.10.2014 (AZ: I-8 O 121/14) hat das Landgericht (LG) Arnsberg entschieden, dass Händler, die ihre Waren über amazon.de verkaufen und dabei eine automatisch eingefügte Weiterempfehlungsfunktion bereitstellen, für diesen Wettbewerbsverstoß nicht verantwortlich gemacht werden können. Einige Zeit zuvor (mit Beschluss vom 8.8.2014, AZ: I-8 O 99/14) hatte dasselbe Gericht noch anders entschieden. Mit Urteil vom 09.07.2015 hat sich nun das OLG Hamm der Ansicht angeschlossen, dass Marketplace-Händler für die Weiterempfehlungsfunktion haften.