Ebay-Händlern drohen Abmahnungen –Weiterempfehlungsfunktion wettbewerbswidrig
Das LG Hamburg hat die Weiterempfehlungsfunktion von ebay als wettbewerbswidrig eingestuft. Wer seine Waren auf dem Online-Marktplatz anbietet, riskiert derzeit Abmahnungen. Ob sich die Ansicht der Hamburger Richter jedoch durchsetzt, ist zweifelhaft.
