Neue Pflichtinformationen für Lebensmittel ab dem 13.12.2014

Ab dem 13.12.2014 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die auch Warenhändler betreffen, die ihre Produkte über das Internet verkaufen. Mitten im Weihnachtsgeschäft sollen Lebensmittelhändler neue Kennzeichnungspflichten umsetzen und einhalten. Tun sie das nicht, drohen Abmahnungen. In der wichtigsten Zeit des Jahres müssen Shop-Betreiber also nicht nur mit unzähligen Widrigkeiten bzgl. des Warenlagers, der Bestellabwicklung, der pünktlichen Lieferung und vielem mehr kämpfen, sie werden auch noch gezwungen, ihren Shop an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Was genau auf Sie zukommt, erfahren Sie hier.

Neue Informationspflichten für Inkasso-Dienstleister ab dem 1.11.2014

Im Oktober letzten Jahres trat das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ in Kraft und hat zu Änderungen im Geschäftsbetrieb einiger Unternehmer geführt. Betroffen sind vor allem Anbieter von Inkasso-Dienstleistungen. Für diese gelten seit Inkrafttreten am 9.10.2013 bereits neue Vorgaben bzgl. ihrer Vergütung und sonstiger Kosten, die sie geltend machen können. Ab November 2014 müssen sie darüber hinaus neue Informationspflichten erfüllen.

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