Neue Informationspflichten für Inkasso-Dienstleister ab dem 1.11.2014

Im Oktober letzten Jahres trat das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ in Kraft und hat zu Änderungen im Geschäftsbetrieb einiger Unternehmer geführt. Betroffen sind vor allem Anbieter von Inkasso-Dienstleistungen. Für diese gelten seit Inkrafttreten am 9.10.2013 bereits neue Vorgaben bzgl. ihrer Vergütung und sonstiger Kosten, die sie geltend machen können. Ab November 2014 müssen sie darüber hinaus neue Informationspflichten erfüllen.

Die Sache mit der Abmahnung

Das Rechtsinstitut der Abmahnung war ursprünglich dazu gedacht, die Gerichte zu entlasten. Gerade bei kleineren Rechtsverstößen im wettbewerbsrechtlichen Bereich sollte nicht sofort ein Richter mit der Sache betraut werden, sondern sollten die Parteien versuchen, sich untereinander zu einigen. In der Praxis hat das allerdings dazu geführt, dass unzählige - in vielen Fällen auch unberechtigte - Abmahnungen versendet wurden. Mit dem „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ wollte der Gesetzgeber diese Flut eindämmen. Die neuen Regelungen traten im Oktober 2013 in Kraft und gelten nunmehr seit einem Jahr. Dass Abmahnungen dadurch aber tatsächlich weniger geworden sind, können Online-Händler wohl nicht bestätigen.

2018-03-01T17:27:25+02:0019. Oktober 2014|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , , |
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