EuGH: Einmalige Falschauskunft ist wettbewerbswidrig – Abmahnwelle aber unwahrscheinlich
Mit einem aktuellen Urteil hat der EuGH die Angst vor Abmahnungen bei deutschen Online-Händlern geschürt. Denn die Richter haben entschieden, dass eine einmalige Falschauskunft gegenüber einem einzelnen Verbraucher als wettbewerbswidriges Handeln anzusehen und deshalb abmahnfähig ist. Ob die Entscheidung in Deutschland nun aber eine Flut von Abmahnungen nach sich zieht, ist zweifelhaft.