Werden AGB und Co. in meinem Webshop automatisch eingefügt und aktualisiert?
Werden AGB und Co. in meinem Webshop automatisch eingefügt und aktualisiert?
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Darf ich „SOFORT Überweisung“ als Zahlungsart in meinem Webshop anbieten?
Mit einem aktuellen Urteil hat der EuGH die Angst vor Abmahnungen bei deutschen Online-Händlern geschürt. Denn die Richter haben entschieden, dass eine einmalige Falschauskunft gegenüber einem einzelnen Verbraucher als wettbewerbswidriges Handeln anzusehen und deshalb abmahnfähig ist. Ob die Entscheidung in Deutschland nun aber eine Flut von Abmahnungen nach sich zieht, ist zweifelhaft.
Ist die Angabe einer Handynummer innerhalb des Impressums zulässig?
Mit einem aktuellen Urteil hat der EuGH die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Die Entscheidung steht allerdings im Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH. Dennoch wird sie wohl auch das Leben von deutschen Online-Händlern erschweren.
Wer Bilder auf seiner Webseite einbinden möchte, braucht dafür die Erlaubnis des Urhebers. Das dürfte mittlerweile bekannt sein. Wer die Gestaltung der Webseite einem Dritten, z.B. einer Werbeagentur überlässt, darf sich aber nicht darauf verlassen, dass dieser diesen Grundsatz ebenfalls einhält. Vielmehr muss in diesen Fällen die Lizenzkette überprüft werden, wenn kostenpflichtige Abmahnungen vermieden werden sollen.
Kann ich ein anwaltliches Abmahnschreiben zurückweisen, wenn keine Original-Vollmacht beigefügt ist?
Produktbilder gehören zum Standard eines Onlineshops. Sie abmahnsicher zu verwenden ist aber umso schwieriger. Wer fremde Bilder nutzt, läuft Gefahr, vom Urheber abgemahnt zu werden, weil er die Nutzung nicht erlaubt hat. Wer eigene Bilder erstellt, muss zum einen aufpassen, dass darauf der gesamte Lieferumfang zu sehen ist oder muss entsprechend klarstellende Hinweise angeben (siehe Beitrag zum LG Arnsberg). Zum anderen kann ihm aber auch der Hintergrund des Fotos zum Verhängnis werden, wie kürzlich der BGH entschieden hat.
Mit einem aktuellen Urteil hat das OLG Düsseldorf wohl Weichen für künftige Abmahnungen gestellt. Ob diese sich als Fluch oder Segen für die Abgemahnten herausstellen werden, bleibt abzuwarten. Der erste Teil unserer Rezension befasst sich mit dem Umfang der Beweispflicht für rechtsmissbräuchliches Verhalten des Abmahners.
Ist die Angabe „Versandkosten auf Anfrage“ zulässig?