Muss der Verbraucher die Kenntnisnahme der Shop-AGB durch Setzen eines Hakens in einer entsprechenden Checkbox bestätigen?
Muss der Verbraucher die Kenntnisnahme der Shop-AGB durch Setzen eines Hakens in einer entsprechenden Checkbox bestätigen?
Muss der Verbraucher die Kenntnisnahme der Shop-AGB durch Setzen eines Hakens in einer entsprechenden Checkbox bestätigen?
Verbrauchern steht nicht nur beim Warenkauf über das Internet ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sondern auch beim Online-Erwerb von Dienstleistungen. Während Waren bei Nichtgefallen einfach an den Verkäufer zurückgesendet werden können, gilt das nicht für Dienstleistungen, z.B. Beratungsleistungen oder einen Haarschnitt. Daher entfällt das Recht zum Widerruf von Dienstleistungsverträgen unter bestimmen Bedingungen noch vor Ablauf der vereinbarten Widerrufsfrist. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, hat aktuell das AG Neumarkt konkretisiert.
Wer ein Angebot bei eBay einstellt, kann seine Verkaufsbedingungen nicht ohne weiteres ändern, sondern muss zu seinen ursprünglichen Konditionen liefern. So entschied aktuell das AG Dieburg. Aber auch der Höchstbietende kann sich nicht so einfach von dem Kauf wieder lösen.
Nachdem das LG Bochum in einer vieldiskutierten Entscheidung geurteilt hatte, dass die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung zwingend angegeben werden muss, hat das OLG Hamm als Berufungsinstanz diese Ansicht nun bestätigt.
Händler, die wegen unberechtigter Nutzung von Bildmaterial urheberrechtlich abgemahnt wurden, müssen dafür sorgen, dass die betreffenden Bilder tatsächlich nicht mehr im Internet verfügbar sind. Andernfalls riskieren sie, vom Rechteinhaber erneut auf Unterlassen, Schadenersatz und sogar auf Zahlung der Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden. Was die Abgemahnten in diesem Zusammenhang zu tun haben, wurde aktuell von Gerichten konkretisiert.
Muss ich unfreie Rücksendungen nach Widerruf annehmen und bezahlen?
Amazon-Händler, die sich an bereits bestehende Angebote „angehängt“ haben, mussten stets Abmahnungen wegen unberechtigter Nutzung von urheberrechtlichem Material befürchten. Nach einem aktuellen Urteil des OLG Köln könnte diese Angst der Vergangenheit angehören. Denn die Kölner Richter haben die AGB-Klausel des Online-Riesen, die das Anhängen rechtlich absichern soll, für wirksam erklärt.
Muss ich meine Telefonnummer in die Widerrufsbelehrung einfügen?
Seit dem 01.01.2015 gelten neue Vorgaben für den Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten über das Internet. Händler sind danach verpflichtet, ihren Kunden das Energielabel, wie man es aus dem stationären Handel kennt, und ein elektronisches Produktdatenblatt zur Verfügung zu stellen. Wie die Darstellung im Webshop zu erfolgen hat, regelt das Gesetz. Darüber hinaus müssen die Shop-Betreiber auch über die Energieeffizienzkasse informieren. Wann und wo diese Angabe zu erfolgen hat, hat das OLG Stuttgart nun konkretisiert.
Auch wenn deutlich mehr Abmahnungen auf Grund wettbewerbsrechtlicher Verstöße erfolgen, ist auch das Urheberrecht immer wieder ein Thema im Online-Handel. Derzeit werden beispielsweise „Fotolia“-Nutzer wegen angeblich falscher Urhebernennung abgemahnt und zur Zahlung eines vierstelligen Betrages aufgefordert.