OLG Stuttgart: Anzeige der Energieeffizienzklasse im Webshop
Seit dem 01.01.2015 gelten neue Vorgaben für den Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten über das Internet. Händler sind danach verpflichtet, ihren Kunden das Energielabel, wie man es aus dem stationären Handel kennt, und ein elektronisches Produktdatenblatt zur Verfügung zu stellen. Wie die Darstellung im Webshop zu erfolgen hat, regelt das Gesetz. Darüber hinaus müssen die Shop-Betreiber auch über die Energieeffizienzkasse informieren. Wann und wo diese Angabe zu erfolgen hat, hat das OLG Stuttgart nun konkretisiert.
