Ich habe eine Abmahnung erhalten, was soll ich tun?
Ich habe eine Abmahnung erhalten, was soll ich tun?
Ich habe eine Abmahnung erhalten, was soll ich tun?
Zum 12.3.2015 hat Amazon neue Rückgaberichtlinien für seine Marktplatzhändler eingeführt. Verkäufer sind danach verpflichtet, ihre Rückabwicklungsprozesse anzupassen. Für Waren, die die Marketplace-Händler selbst versenden, müssen sie ihren Kunden entweder den kostenlosen Rückversand an den Firmensitz anbieten oder für jede Marketplace-Seite, bei der Produkte angeboten werden, eine Rücksendeadresse in dem Land dieser Marketplace-Seite angeben. Amazon schränkt dadurch die gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufsrechts zu Lasten der Unternehmer ein.
Seit Anfang März 2015 führt eBay schrittweise einen neuen Rückgabeprozess ein, der nicht nur den Käufern das Leben erleichtern soll, sondern auch den Händlern. Sie sollen Zeit und Verwaltungsaufwand sparen und die Kommunikation mit dem Käufer reduzieren können, was die Betriebsabläufe ebenfalls vereinfachen dürfte. Was auf eBay-Händler zukommt, erfahren Sie hier:
Wann muss ich einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Der Gesetzgeber schreibt in § 55 des Rundfunkstaatsvertrages vor, dass Anbieter von journalistisch-redaktionellen Angeboten auf deren Webseite einen Verantwortlichen zu nennen haben. Hierdurch soll den Nutzern des Angebotes ein Ansprechpartner für Ansprüche aus der Verletzung von Rechten, insbesondere von Persönlichkeitsrechten gegeben werden. So etwa, wenn eine in einem Beitrag genannte Person mit der Darstellung nicht einverstanden ist und daher eine Richtigstellung, eine Gegendarstellung oder ein Entfernen des Artikels fordert.
Wer nicht mühsam und langwierig Likes und Fans auf Facebook sammeln möchte, um einen guten Eindruck bei seiner Zielgruppe zu machen, kann mittlerweile das Angebot zahlreicher Agenturen in Anspruch nehmen und sich Likes für nur ein paar Cent pro Stück kaufen. Dass das nicht dem Sinn der Sache entspricht, ist offensichtlich. Nunmehr hat es ein Gericht aber auch als wettbewerbswidrig eingestuft.
Seit dem 13.6.2014 sind die neuen Verbraucherschutzregelungen in Kraft. Kunden von Protected Shops konnten ohne größere Probleme die neuen Texte übernehmen und sich dadurch vor Abmahnungen schützen. Mittlerweile sind einige Wochen seit der Rechtsänderung vergangen. Dennoch haben immer noch nicht alle Shop-Betreiber ihre Web-Seiten aktualisiert. Für die Abmahnindustrie sind sie ein gefundenes Fressen. Nicht nur können fehlerhafte oder fehlende Pflichtinformationen leicht über eine Internetsuche gefunden werden, auch haben es Anwälte leicht, ihre Abmahnung zu begründen. Denn wer die neuen gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, handelt rechtswidrig. Die ersten anwaltlichen Schriftsätze sind bereits zugestellt.
Wie funktioniert der neue Service "2 Fragen an Protected Shops"?
Nach einer Studie des ECC Köln brechen fast 15 Prozent der Kunden den Bestellprozess in einem Onlineshop ab, weil das von ihnen präferierte Zahlungsmittel nicht zur Verfügung steht. Um das zu vermeiden, sollten Händler bei der Wahl der zur Verfügung gestellten Zahlarten zumindest die beliebtesten aufnehmen. Was ist aber mit dem potenziellen Kunden, der die Bestellung abgebrochen hat? Um diesen doch noch zum Kauf zu bewegen, versenden viele Shop-Betreiber „Warenkorberinnerungen“. Diese E-Mails dürften allerdings aus verschiedenen Gründen unzulässig sein.
Seit dem 01.01.2015 müssen Online-Händler bei der Gestaltung ihrer Webseiten neue rechtliche Vorgaben beachten. Wer elektronische Geräte über das Internet verkauft, ist gezwungen, seinen Webshop umzugestalten. Beim Vertrieb derartiger Waren muss ein elektronisches Etikett und ein elektronisches Datenblatt zur Verfügung gestellt werden. Das Gesetz schreibt dabei explizit vor, wie die Dokumente im Shop einzubinden sind.