OLG Köln: Nutzung von Produktbildern bei Amazon durch „Anhängen“ rechtmäßig
Amazon-Händler, die sich an bereits bestehende Angebote „angehängt“ haben, mussten stets Abmahnungen wegen unberechtigter Nutzung von urheberrechtlichem Material befürchten. Nach einem aktuellen Urteil des OLG Köln könnte diese Angst der Vergangenheit angehören. Denn die Kölner Richter haben die AGB-Klausel des Online-Riesen, die das Anhängen rechtlich absichern soll, für wirksam erklärt.
