Warenkorberinnerungen und die DS-GVO: Was ist erlaubt?
Nach einer Studie des ECC Köln brechen fast 15 Prozent der Kunden den Bestellprozess in einem Onlineshop ab, weil das von ihnen präferierte Zahlungsmittel nicht zur Verfügung steht. Um das zu vermeiden, sollten Händler bei der Wahl der zur Verfügung gestellten Zahlarten zumindest die beliebtesten aufnehmen. Was ist aber mit dem potenziellen Kunden, der die Bestellung abgebrochen hat? Um diesen doch noch zum Kauf zu bewegen, versenden viele Shop-Betreiber „Warenkorberinnerungen“. Diese E-Mails dürften allerdings aus verschiedenen Gründen unzulässig sein.
