Abmahngefahr: Keine Feedbackanfragen ohne vorherige Einwilligung
Ob und wie erfolgreich ein Webshop ist, entscheiden die Kunden. Um auf diese und deren Wünsche eingehen zu können, müssen Online-Händler allerdings wissen, was sie richtig und vor allem was sie falsch machen. Um das herauszufinden, werden Kunden um Feedback und Bewertung gebeten. Aber Achtung, entsprechende E-Mails ohne vorherige Einwilligung des Empfängers sind unzulässig!