LG Dortmund: Unbegründete Verlängerung einer Rabattaktion ist unzulässig

Immer wieder führen Verlängerungen von zeitlich beschränkten Rabattaktionen zu Abmahnungen. Zu beachten ist, dass die Verlängerung nicht irreführend und damit wettbewerbswidrig sein darf. Ob die Verlängerung einer befristeten Rabattaktion zulässig ist, hatte das Landgericht (LG) Dortmund zu entscheiden (Urteil vom 14.06.2017). Was war geschehen? Ein Einrichtungsmarkt warb mit einer Rabattaktion „20% auf alles vom 17.12. bis 24.12.2016“. Nach Ablauf der Rabattaktion verlängerte die Betreiberin des Einrichtungsmarktes die Aktion bis 31.12.2016. Ein Mitbewerber hielt dies für unzulässig und erhob nach erfolgloser Abmahnung Klage auf Unterlassung. Die Beklagte hielt die Verlängerung ihrer Aktion für rechtens. Zur Begründung führte sie an, dass sie mit der Verlängerung auf die hohe Anzahl der Werbemaßnahmen von Mitbewerbern zu dieser Zeit reagiert habe. Die Entscheidung Das LG Dortmund entschied, dass die Verlängerung irreführend war. Die Rabattaktion war ausdrücklich bis zum 24.12. begrenzt. Es gebe keinen Anlass für Verbraucher zu glauben, dass die Beklagte nach den Weihnachtsfeiertagen bei den herabgesetzten Preisen bleiben werde. Die pauschale Begründung der Beklagten, sie habe auf die Rabattaktionen der Mitwerber reagiert, genügte den Richtern nicht,  da die besonders hohe Anzahl massiver Werbemaßnahmen von Mitbewerbern nicht ungewöhnlich sei und da insbesondere nach Weihnachten generell mit massiven Preisnachlässen geworben werde. Eine Werbung, wie die der [...]

2018-02-26T11:08:40+02:0023. Februar 2018|Kategorien: Allgemein, Urteile|Tags: , , |

Black Friday & Cyber Monday: Das sollten Online-Händler wissen

Bald ist es wieder soweit: am letzten Freitag im November (24.11.2017) wird mit dem Black Friday traditionell das Weihnachtsgeschäft eingeläutet. Am Montag darauf (27.11.2017) folgt mit dem Cyber Monday ein ebenfalls umsatzstarker Tag. Online-Händler nutzen diese Shopping-Events gerne für Rabattaktionen. Damit die Durchführung der Rabattaktion nicht zur Abmahnfalle wird, müssen Online-Händler rechtliche Vorgaben beachten. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie rechtlich bei der Rabattschlacht rund um den Black Friday und den Cyber Monday beachten müssen.

2017-11-24T14:27:10+02:0026. Oktober 2017|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , , , |

Weihnachtsgeschäft- so sind Händler richtig vorbereitet (Stand: September 2017)

Weihnachten rückt näher und die umsatzstärkste Zeit des Jahres für Shop-Betreiber beginnt. Bereits im Herbst sind Kunden auf der Suche nach den passenden Weihnachtsgeschenken und bestellen diese gerne online. Wer jetzt schon optimal auf das Weihnachtsgeschäft vorbereitet ist, profitiert von der umsatzstarken Weihnachtszeit und braucht sich keine Sorgen machen, dass wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen. Was Online-Händler im Weihnachtsgeschäft rechtlich beachten müssen, damit sie die umsatzstärkste Zeit des Jahres gelassen angehen können und keine Abmahnung riskieren, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

2017-11-27T11:37:38+02:0020. September 2017|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , , |

Rabatte?- aber richtig! Rechtliche Fallstricke bei Online-Rabattaktionen

Hier finden Sie Infotmationen zur Durchführung von Rabattaktionen in Online-Shops. Hierbei bestehen rechtliche Vorgaben.     1.   Relevanz für den Onlinehandel Wer eine Rabattaktion in seinem Online-Shop plant, sollte die rechtlichen Fallstricke kennen, damit die Verkaufsaktion im Nachhinein nicht zu kostenpflichtigen Abmahnungen führt. Wie die Werbung mit Preisnachlässen richtig gestaltet wird, erfahren Sie in diesem Beitrag.   2.   Rechtliche Begutachtung Nach Wegfall des Rabattgesetzes und der Zugabenverordnung, die strenge Regeln bei der Preisgestaltung vorgesehen haben, gilt der Grundsatz der Preisgestaltungsfreiheit. Online-Händler dürfen ihre Preise selbst festlegen und somit auch mit Rabattaktionen werben. Rechtliche Grenzen für die Werbung mit Preisnachlässen beinhalten das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), im Speziellen der § 5 UWG und das Telemediengesetz (TMG).   2.1. Irreführungsverbot Bei der Werbung mit Preisnachlässen gilt das Irreführungsverbot. Online-Händler dürfen nicht über die Bedingungen des Rabatts oder den Grund für den Preisnachlass täuschen. Irreführend ist eine Werbung zum Beispiel dann, wenn ein Händler Gutscheine für einen Preisnachlass an seine Stammkunden per Newsletter versendet, obwohl der Preisnachlass jedem anderen Kunden des Online-Shops auch ohne Vorlage des Gutscheins gewährt wird. 2.2.  Irreführung durch Unterlassen Wer mit Preisnachlässen wirbt, muss dies wahrheitsgemäß tun. Neben dem Anlass für die Rabattaktion, kann auch das Weglassen [...]

2018-02-28T14:49:46+02:0011. Oktober 2016|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , , , |
Nach oben