LG Dortmund: Unbegründete Verlängerung einer Rabattaktion ist unzulässig

Immer wieder führen Verlängerungen von zeitlich beschränkten Rabattaktionen zu Abmahnungen. Zu beachten ist, dass die Verlängerung nicht irreführend und damit wettbewerbswidrig sein darf. Ob die Verlängerung einer befristeten Rabattaktion zulässig ist, hatte das Landgericht (LG) Dortmund zu entscheiden (Urteil vom 14.06.2017). Was war geschehen? Ein Einrichtungsmarkt warb mit einer Rabattaktion „20% auf alles vom 17.12. bis 24.12.2016“. Nach Ablauf der Rabattaktion verlängerte die Betreiberin des Einrichtungsmarktes die Aktion bis 31.12.2016. Ein Mitbewerber hielt dies für unzulässig und erhob nach erfolgloser Abmahnung Klage auf Unterlassung. Die Beklagte hielt die Verlängerung ihrer Aktion für rechtens. Zur Begründung führte sie an, dass sie mit der Verlängerung auf die hohe Anzahl der Werbemaßnahmen von Mitbewerbern zu dieser Zeit reagiert habe. Die Entscheidung Das LG Dortmund entschied, dass die Verlängerung irreführend war. Die Rabattaktion war ausdrücklich bis zum 24.12. begrenzt. Es gebe keinen Anlass für Verbraucher zu glauben, dass die Beklagte nach den Weihnachtsfeiertagen bei den herabgesetzten Preisen bleiben werde. Die pauschale Begründung der Beklagten, sie habe auf die Rabattaktionen der Mitwerber reagiert, genügte den Richtern nicht,  da die besonders hohe Anzahl massiver Werbemaßnahmen von Mitbewerbern nicht ungewöhnlich sei und da insbesondere nach Weihnachten generell mit massiven Preisnachlässen geworben werde. Eine Werbung, wie die der [...]

2018-02-26T11:08:40+02:0023. Februar 2018|Kategorien: Allgemein, Urteile|Tags: , , |

Versand im Online-Handel: Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Versandkosten (Stand: Juni 2017)

Ob Möbel, Bücher oder Bekleidung- alles was online verkauft wird, muss auch versendet werden, denn sonst wäre der Onlinehandel undenkbar. Während manche Online-Händler versandkostenfrei liefern, müssen Händler die Versandkosten bei ihren Produkten angeben, darauf achten, dass die Angaben korrekt erfolgen, ansonsten drohen hohe Bußgelder. Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Versandkosten im Onlinehandel für Sie gesammelt und erklären, was Sie bei der Angabe der Versandkosten beachten müssen, um keine Abmahnung zu riskieren.

2018-04-03T11:04:30+02:0022. Juni 2017|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , , |

Abmahnsicher: Der Verkauf von Ersatz- und Zubehörteilen!

In der Vergangenheit ist es beim Verkauf von Ersatz – wie auch Zubehörteilen im Internet immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten gekommen. Dabei bestehen sowohl auf Seiten der Originalhersteller wie auch auf Seiten der Drittanbieter erhebliche Rechtsunsicherheiten. Ist es bspw. erlaubt Ersatzsteile zu einer fremden Hauptware zu verbreiten? Wenn ja, wie bewerben Drittanbieter rechtssicher ihre Waren? Darf man für nachgebaute Ersatzteile die Bestellnummern des Originalherstellers benutzen? Der nachfolgende Beitrag gibt Antworten.

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