LG Dortmund: Unbegründete Verlängerung einer Rabattaktion ist unzulässig

Immer wieder führen Verlängerungen von zeitlich beschränkten Rabattaktionen zu Abmahnungen. Zu beachten ist, dass die Verlängerung nicht irreführend und damit wettbewerbswidrig sein darf. Ob die Verlängerung einer befristeten Rabattaktion zulässig ist, hatte das Landgericht (LG) Dortmund zu entscheiden (Urteil vom 14.06.2017). Was war geschehen? Ein Einrichtungsmarkt warb mit einer Rabattaktion „20% auf alles vom 17.12. bis 24.12.2016“. Nach Ablauf der Rabattaktion verlängerte die Betreiberin des Einrichtungsmarktes die Aktion bis 31.12.2016. Ein Mitbewerber hielt dies für unzulässig und erhob nach erfolgloser Abmahnung Klage auf Unterlassung. Die Beklagte hielt die Verlängerung ihrer Aktion für rechtens. Zur Begründung führte sie an, dass sie mit der Verlängerung auf die hohe Anzahl der Werbemaßnahmen von Mitbewerbern zu dieser Zeit reagiert habe. Die Entscheidung Das LG Dortmund entschied, dass die Verlängerung irreführend war. Die Rabattaktion war ausdrücklich bis zum 24.12. begrenzt. Es gebe keinen Anlass für Verbraucher zu glauben, dass die Beklagte nach den Weihnachtsfeiertagen bei den herabgesetzten Preisen bleiben werde. Die pauschale Begründung der Beklagten, sie habe auf die Rabattaktionen der Mitwerber reagiert, genügte den Richtern nicht,  da die besonders hohe Anzahl massiver Werbemaßnahmen von Mitbewerbern nicht ungewöhnlich sei und da insbesondere nach Weihnachten generell mit massiven Preisnachlässen geworben werde. Eine Werbung, wie die der [...]

2018-02-26T11:08:40+02:0023. Februar 2018|Kategorien: Allgemein, Urteile|Tags: , , |

LG Wuppertal: Wettbewerbsverstoß bei Veröffentlichung einer jugendschutzgefährdenden Verpackung eines Videospiels

Online-Händler, die Videospiele oder Filme verkaufen, die mit USK oder FSK 18 Angaben versehen sind, müssen die Vorgaben des Jugendschutzes beachten, da diese auf die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen (indiziert) wurden. Das LG Wuppertal (Urt. v. 19.05.2017) hatte die Frage zu klären, ob bereits die Veröffentli-chung der Verpackung eines indizierten Videospiels einen Wettbewerbsverstoß darstellt, obwohl tatsächlich nur die nicht indizierte Version des Videospiels zum Verkauf angeboten wurde.

2017-11-27T09:53:05+02:0018. Oktober 2017|Kategorien: Urteile|Tags: , , , |
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