LG Wuppertal: Wettbewerbsverstoß bei Veröffentlichung einer jugendschutzgefährdenden Verpackung eines Videospiels

Online-Händler, die Videospiele oder Filme verkaufen, die mit USK oder FSK 18 Angaben versehen sind, müssen die Vorgaben des Jugendschutzes beachten, da diese auf die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen (indiziert) wurden. Das LG Wuppertal (Urt. v. 19.05.2017) hatte die Frage zu klären, ob bereits die Veröffentli-chung der Verpackung eines indizierten Videospiels einen Wettbewerbsverstoß darstellt, obwohl tatsächlich nur die nicht indizierte Version des Videospiels zum Verkauf angeboten wurde.

2017-11-27T09:53:05+02:0018. Oktober 2017|Kategorien: Urteile|Tags: , , , |

Werbung mit durchgestrichenen Preisen

Derzeit ist das Thema irreführende Streichpreise wieder aktuell. Grund dafür ist, dass Amazon eine Million kanadische Dollar (ca. 712.000 €) Strafe zahlen muss, da auf der Plattform über einen längeren Zeitraum irreführende Streichpreise angezeigt wurden. Die kanadische Wettbewerbsbehörde, die diese Geschäftspraxis kritisiert hatte, war bei einer Packung der Chips der Marke „Pringles“ aufgefallen, dass ein ehemaliger Preis von 137, 70 kanadischen Dollar durchgestrichen war und ein neuer Preis von 7,10 kanadischen Dollars angezeigt wurde. Die kanadische Wettbewerbsbehörde verlangte für die Angabe dieses unrealistischen Streichpreises, der geeignet ist, Verbraucher in die Irre zu führen, eine nicht unempfindliche Strafe. Wie man anhand dieses Beispiels sieht, müssen Online-Händler bei der Werbung mit durchgestrichenen Preisen einige Punkte beachten, um keine Sanktionen zu riskieren.

2017-11-30T11:08:22+02:0013. Februar 2017|Kategorien: Urteile|Tags: , , , |

Die Sache mit der Abmahnung

Das Rechtsinstitut der Abmahnung war ursprünglich dazu gedacht, die Gerichte zu entlasten. Gerade bei kleineren Rechtsverstößen im wettbewerbsrechtlichen Bereich sollte nicht sofort ein Richter mit der Sache betraut werden, sondern sollten die Parteien versuchen, sich untereinander zu einigen. In der Praxis hat das allerdings dazu geführt, dass unzählige - in vielen Fällen auch unberechtigte - Abmahnungen versendet wurden. Mit dem „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ wollte der Gesetzgeber diese Flut eindämmen. Die neuen Regelungen traten im Oktober 2013 in Kraft und gelten nunmehr seit einem Jahr. Dass Abmahnungen dadurch aber tatsächlich weniger geworden sind, können Online-Händler wohl nicht bestätigen.

2018-03-01T17:27:25+02:0019. Oktober 2014|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , , |
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