BGH – Unterlassungserklärung nur per E-Mail ausreichend

Zur Ausräumung einer Abmahnung ist die Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich. Mit ihrer Unterzeichnung verpflichtet sich der Abgemahnte gegenüber dem Abmahnenden, das rechtswidrige Verhalten künftig zu unterlassen. Für den Fall, dass er die Handlung dennoch wiederholt, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Damit soll die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden. Bisher musste die Unterlassungserklärung zwingend im Original per Post übersandt werden, eine Übersendung nur per Fax oder E-Mail war nicht zulässig. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dies nun geändert. […]

Abmahnfähigkeit von Verstößen gegen die DSGVO

Ein sehr offenes Thema ist aktuell noch, ob Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die seit Mai letzten Jahres in Kraft getreten ist, abgemahnt werden können, oder ob hier nur die Aufsichtsbehörden sanktionieren dürfen. Dies hat eine große praktische Relevanz, denn während die Aufsichtsbehörden schon personell nicht in der Lage sind, großflächige Sanktionen auszusprechen wäre die Gefahr durch einen Konkurrenten entsprechend abgemahnt werden erheblich höher. In letzter Zeit ergingen mehrere Urteile von verschiedenen deutschen Gerichten, die sich mit dieser Frage auseinandersetzen und zu teils sehr unterschiedlichen Ergebnissen kamen. Worin das Problem liegt, und wie die aktuelle rechtliche Lage ist erfahren Sie im folgenden Beitrag.

2019-02-07T12:12:43+02:006. Februar 2019|Kategorien: DS-GVO Infothek|Tags: , , , , , , |
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