LG Essen: Der Hinweis auf den Status „geprüftes eBay-Mitglied“ ist irreführend und deshalb wettbewerbswidrig
Der Online-Handel ist immer stärker umkämpft. Wer auf dem Markt bestehen will, muss sich von der Konkurrenz abgrenzen. Dazu gehört es auch, beim Verbraucher Vertrauen in das eigene Angebot und die Produkte zu schaffen. Bei eBay hatten Verkäufer zu diesem Zweck die Möglichkeit, sich als „geprüftes eBay-Mitglied“ einstufen zu lassen. Wer das entsprechende Siegel aber immer noch in seinem eBay-Shop verwendet, muss aktuell mit Abmahnungen rechnen. Denn die Angabe wurde vom LG Essen in einem aktuellen Urteil als wettbewerbswidrig eingestuft.
