AG Düsseldorf: Bewertungsanfragen per E-Mail sind Werbung
Da Kunden immer mehr Wert auf positive Bewertungen von Artikeln und Händlern durch andere Käufer legen, sehen sich viele Shop-Betreiber gezwungen, Feedback zu ihren Produkten oder sich selbst einzuholen, um sich auf dem Markt zu behaupten. Dabei stellt sich jedoch die Frage, wie man die eigenen Kunden zur Abgabe animieren kann. Vielfach setzen Händler auf E-Mails, die im Anschluss an einen Kauf mit der Bitte um Bewertung versendet werden. Nach Ansicht des AG Düsseldorf sind solche E-Mails allerdings nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Adressaten zulässig.
