OLG München: Die Angabe der Lieferfrist mit „ca. 2-4 Werktage“ ist rechtlich zulässig
Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, die spätestens seit der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in Deutschland am 13.6.2014 Juristen wie Online-Händler gleichermaßen beschäftigt hat: Wie muss die gesetzlich erforderliche Angabe der Frist, innerhalb der sich der Verkäufer zur Lieferung der bestellten Artikel verpflichtet, im Webshop angegeben werden?