EUGH – Bei der Werbung für Elektrogeräte: Angabe aller Energieeffizienzklassen erforderlich

Wer Elektrogeräte vertreibt, muss nicht nur die Energieeffizienzklasse der einzelnen Produkte angeben, sondern alle Energieeffizienzklassen, wie der EuGH kürzlich entschieden hat. Mehr zu diesem Urteil erfahren Sie im folgenden Artikel. […]

BGH: Angaben zur Energieeffizienz-Klasse müssen auf die Produktseite

Online-Händler müssen zahlreiche Pflichtinformationen auf ihren Shopseiten angeben. Neben den allgemeinen Informationen wie Impressum, Datenschutzerklärung &Co. müssen für einige Produktgruppen spezielle Angaben gemacht werden. So zum Beispiel auch bei Produkten, die unter die Energiekennzeichnungsverordnung (EnKV) fallen wie z.B. Haushaltsgeräte. Elektrische Haushaltsgeräte, die Endverbraucher zum Kauf angeboten werden, müssen mit Angaben über den Energieverbrauch sowie weiteren Angaben zu Leistung versehen werden. Fehlende oder unvollständige Angaben wurden von zahlreichen Gerichten schon als wett-bewerbswidrig eingestuft und können kostenpflichtig abgemahnt werden. Bislang umstritten war, ob die Angaben zum Energieverbrauch eines Haushaltsgerätes auf der eigentlichen Angebotsseite eines Online-Shops platziert werden müssen. Der BGH hat sich nun zu der viel diskutierten Frage geäußert (Urteil vom 07.04.2017), inwieweit Online-Händler Angaben zur Energieeffizienz von Elektrogeräten machen und wo diese platziert werden müssen.

2017-11-27T12:05:38+02:0024. August 2017|Kategorien: Urteile|Tags: , , |
Nach oben