Wichtige Änderungen bei Grundpreisangabe zum 28.05.2022
Zum 28.05.2022 tritt eine neue Preisangabenverordnung in Kraft. Hierdurch ergeben sich diverse Änderungen, insbesondere im Bereich der zulässigen Einheiten. Welche Veränderungen hier auf Händler zukommen erfahren Sie im folgenden Beitrag. 1. Wegfall der Ausnahme für Ware mit Gewicht von max. 250g oder Nettovolumen von max. 250ml Die Preisangabenverordnung schreibt vor, dass für Waren, welche nach Gewicht, Volumen, Fläche oder Länge angeboten werden, zusätzlich zum Preis ein Grundpreis angegeben wird, der den Preis je Mengeneinheit angibt. Nach aktueller Rechtslage sind die zulässigen Mengeneinheiten 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter. Für Waren welche üblicherweise maximal 250g wiegen oder deren Nettovolumen maximal 250ml beträgt darf der Grundpreis jedoch auch auf 100g bzw. 100ml angegeben werden. Diese Ausnahme entfällt zum 28.05.2022 ersatzlos. Daher muss zukünftig stets der Grundpreis auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter angeben werden. Neu ist eine Ausnahme für lose Ware, bei welcher entsprechend der allgemeinen Verkehrsauffassung entweder 1 Kilogramm oder 100 Gramm oder 1 Liter oder 100 Milliliter verwendet werden darf. Bei loser Ware handelt es sich jedoch um Ware, welche durch den Unternehmer in Anwesenheit des Verbrauchers oder durch den Verbraucher selbst abgemessen wird, für den Internethandel hat dies keine Relevanz. 2. Pfand: nicht Teil [...]