Europarechtskonforme Auslegung der Regelung zur Beweislastumkehr-BGH ändert seine bisherige Rechtsprechung

Der BGH hat entschieden (Urteil vom 12.10.2016, Az: VIII ZR 103/15), dass ein Händler verpflichtet ist, innerhalb der ersten sechs Monate den Mangel an einem Gebrauchtwagen zu beheben oder den Kaufpreis zurückzubezahlen- selbst wenn nicht klar ist, wer den Mangel zu verantworten hat.

2017-12-12T15:50:27+02:0017. Oktober 2016|Kategorien: Aktuelles, Urteile|Tags: , , |
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