Altölverordnung- was Onlinehändler beachten müssen (Stand: Oktober 2020)

Wer online Motoren- oder Getriebeöle verkauft, sollte die Altölverordnung kennen, denn in dieser werden Händlern spezielle Pflichten auferlegt, die sie beim Verkauf zu beachten haben. Informiert der Händler beispielweise nicht darüber, wie der Verbraucher mit Altöl umzugehen hat, handelt er wettbewerbswidrig und riskiert eine Abmahnung. Was Online-Händler im Zusammenhang mit dem Verkauf von Motor- und Getriebeölen beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wie Onlinehändler ihren Umsatz steigern und dabei rechtssicher handeln

Weihnachten ist bekanntlich die umsatzstärkste Zeit des Jahres für Shop-Betreiber. Um auch nach dem Weihnachtsgeschäft erfolgreich zu bleiben, bietet es sich an, bereits jetzt vorausschauend zu handeln und Verkaufsaktivitäten weiter zu optimieren. Die Nutzung von Online-Marktplätzen, als additive Verkaufskanäle, liegt dabei auf der Hand. Das mag immer noch viele Händler zunächst abschrecken, da sie es für zu aufwendig halten. Doch die Erfahrung zeigt, dass hier besonders kleine bis mittlere Händler oftmals gute Gewinne realisieren können. Die Anforderungen an wachstumsorientierte Online-Händler, die sich am Markt etablieren wollen, erfordern ein breit gefächertes Spektrum an Know-How. Neben dem Sourcen neuer Produkte, dem Verhandeln von Einkaufspreisen oder der Abwicklung von Bestellungen, ist auch die Erschließung neuer Absatzkanäle ein dauerhaftes Thema. Die Nutzung eines Online-Marktplatzes kann ein solcher additiver Kanal sein. Viele Händler zögern jedoch, diesen Weg zu gehen, da sie mit einem zu hohen Aufwand rechnen, um einen Marktplatz-Shop zu betreiben. Jedoch generieren Online-Marktplätze mittlerweile rund die Hälfte des deutschen Umsatzes im Online-Handel. Neben Plattformen aus den USA, auf denen für Händler eine hochkompetitive Situation untereinander, aber auch gegenüber dem Marktplatzbetreiber bestehen kann, gibt es auch etablierte Marktplätze aus Deutschland, die sich um eine professionelle Verkaufsabwicklung kümmern, ohne zeitgleich selbst als Mitbewerber einzugreifen. [...]

2019-12-13T13:29:05+02:009. Dezember 2019|Kategorien: Allgemein, Infothek, Partner|

Google Analytics, Google Retargeting & Co – Das Cookie Problem 

Am 01.10.2019 erging ein Urteil des EUGH bezüglich der Verwendung von Cookies welche enorme Auswirkungen für Webseitenbetreiber haben kann.  Wichtig: Die folgende Problematik bezieht sich nur auf eine persönliche Webseite / Ihren persönlichen Onlineshop. Bei Plattformen wie Ebay, Amazon und Yatego haben Sie als dort handelnder Händler keinen Einfluss und müssen sich hier um nichts kümmern.  Worum es in dem Urteil ging, was der EUGH entschied und welche Folgen dies hat erfahren Sie in folgendem Beitrag.    […]

2021-12-06T15:58:41+02:0011. November 2019|Kategorien: Infothek, Whitepaper|Tags: , |

Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Datenschützer dürfen Facebook-Fanseiten abschalten lassen

Im Streit um die Verantwortlichkeit für den Datenschutz bei Fanseiten, die auf Facebook betrieben werden, hat sich das Bundesverwaltungsgericht der Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes angeschlossen. Der EuGH traf im Juni 2018 die Entscheidung, dass im Falle von Facebook-Fanseiten EU-weit sowohl Facebook Irland, als auch die Betreiber der jeweiligen Seiten für die Datenverarbeitung verantwortlich sind.

2019-09-20T12:49:20+02:0020. September 2019|Kategorien: Aktuelles, Infothek, Urteile|

Der Kunde nimmt das Paket nicht an bzw. holt dieses nicht bei der Annahmestelle ab – Was sind Ihre Rechte als Onlinehändler?

Ein häufiges Problem für Onlinehändler ist, dass Kunden ein Paket nicht annehmen bzw. sie dieses nicht an der Postannahmestelle abholen und die bestellte Ware so an den Händler zurückgeht. Sei es, weil sich die Anlieferung mit einem Urlaub überschneidet oder kein Interesse am bestellten Produkt mehr besteht.   Ob dies einen erfolgreichen Widerruf darstellt und welche Rechte und Pflichten Onlinehändler in dieser Situation haben, wird im folgenden Beitrag näher erläutert. Stellt ein Nichtannehmen bzw. Nichtabholen einen Widerruf dar? Nein! Im Gesetz ist klar geregelt, dass der Verbraucher sein Widerruf erklären muss. Zwar kann dies formlos passieren, ein kurzer Brief, eine E-Mail oder sogar ein Anruf genügt, die bloße Nichtannahme ist jedoch keine wirksame Widerrufserklärung. In einem Urteil des AG Dieburg v. 04.11.2015 (  20 C 218/15 (21)) wurde klargestellt, dass eine Nichtannahme kein Widerruf darstellt. Hier hatte der Verbraucher die Annahme der Ware am Lieferort nach Ausladen der ersten drei Pakete abgelehnt. Fast zwei Monate später erklärte er sein Widerruf per E-Mail. Das Gericht bestimmte hier, dass hier die Widerrufsfrist mit der Ablehnung der Ware begonnen hatte, da der Kunde grundsätzlich die Sachherrschaft über die Ware hatte, auch wenn er diese nicht behalten wollte. Dadurch war der Widerruf nicht rechtzeitig [...]

2019-11-13T15:46:39+02:001. August 2019|Kategorien: Whitepaper|Tags: , |

Abmahnfähigkeit von Verstößen gegen die DSGVO

Ein sehr offenes Thema ist aktuell noch, ob Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die seit Mai letzten Jahres in Kraft getreten ist, abgemahnt werden können, oder ob hier nur die Aufsichtsbehörden sanktionieren dürfen. Dies hat eine große praktische Relevanz, denn während die Aufsichtsbehörden schon personell nicht in der Lage sind, großflächige Sanktionen auszusprechen wäre die Gefahr durch einen Konkurrenten entsprechend abgemahnt werden erheblich höher. In letzter Zeit ergingen mehrere Urteile von verschiedenen deutschen Gerichten, die sich mit dieser Frage auseinandersetzen und zu teils sehr unterschiedlichen Ergebnissen kamen. Worin das Problem liegt, und wie die aktuelle rechtliche Lage ist erfahren Sie im folgenden Beitrag.

2019-02-07T12:12:43+02:006. Februar 2019|Kategorien: DS-GVO Infothek|Tags: , , , , , , |

Die ersten Monate  DSGVO – Ein Überblick

Zum 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten, das ist nun wieder einige Monate her. Seit dem hat sich im Datenschutzbereich einiges getan, es ergingen Urteile zu datenschutzrechtlichen Themen auf deutscher wie auf europäischer Ebene und seit kurzem gibt es auch die ersten bekannt gewordenen Bußgelder, welche durch Aufsichtsbehörden auf Basis der DSGVO erlassen wurden. Näheres erfahren im Weiteren.

2019-02-07T12:15:35+02:006. Februar 2019|Kategorien: DS-GVO Infothek|Tags: , , , , |

OLG München: Vage Angaben zur Lieferzeit sind unzulässig

Online-Händler Kunden müssen vor Abgabe ihrer Bestellung bestimmte Informationen (sog. Pflichtangaben) zur Verfügung stellen. Zu diesen Pflichtangaben gehören auch Angaben zum Liefertermin. Fehlende oder falsche Angaben zur Lieferzeit können kostenpflichtig abgemahnt werden.  eine vage Angaben wie „bald verfügbar“ erfüllt diese Vorgabe nicht, entschied das OLG München. (Urteil vom 17.05.2018). Was war geschehen? Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte beanstandet, dass bei der Online-Bestellung eines Smartphones einer Elektronikmarktkette, der Hinweis „Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt ein Exemplar.“ angezeigt wurde. Der vzbv hielt diese Angabe für unzulässig, weil sie gegen die gesetzliche Informationspflicht zur Angabe der Lieferzeit verstoße und hatte geklagt. Der beklagte Elektronikmarkt war der Auffassung, der Liefertermin müsse nicht angegeben werden, da der Kunde vor der Bestellung auf den unbekannten Liefertermin hingewiesen werde. Entscheidend sei, dass Kunden darauf hingewiesen werden, ob das Produkt verfügbar sei. Ihm stehe frei das Produkt zu bestellen, obwohl dieses nicht verfügbar sei. Das Urteil Das OLG München war der Auffassung, dass die unbestimmte Angabe zur Lieferzeit gegen die gesetzliche Informationspflicht der Elektronikmarktkette verstoße. Diese besagt, dass der Kunde noch vor Abschluss des Bestellvorgangs darüber informiert werden muss, bis wann die bestellte Ware spätestens geliefert werden muss. Der Hinweis „bald verfügbar“ erfülle diese [...]

2018-07-24T11:24:01+02:0024. Juli 2018|Kategorien: Urteile|Tags: , , , |

AG Bonn: Unzulässige E-Mail Werbung auch im Footer

Ohne Einwilligung ist das Versenden von E-Mail-Werbung verboten. Verstößt man gegen das Verbot, kann der Empfänger den Absender abmahnen. Ob auch Angaben zu aktuellen Angeboten und die Aufforderung zur Teilnahme an Kundenzufriedenheitsumfrage im Footer einer E-Mail  unzulässige Werbung ist, die zu einer Abmahnung führen kann, selbst wenn die eigentliche E-Mail zulässige Informationen enthält, hatte das Amtsgericht (AG) Bonn kürzlich zu entscheiden (Urteil vom 09.05.2018). Was war geschehen? Ein Unternehmen aus der Telekommunikationsbranche versendete eine E-Mail mit zulässi-gen Werbeinhalten an einen Geschäftskunden. Im Footer befand sich ein Link unter dem er explizit zur Teilnahme an einer Online-Umfrage zur Kundenzufriedenheit aufgefordert wurde. In der E-Mail Signatur warb das Unternehmen auch für aktuelle Handys, Tarife und persönliche Produktempfehlungen. Der Kunde ging rechtlich gegen die Werbung in der E-Mail Signatur vor und wies darauf hin, dass er zu keinem Zeitpunkt seine notwendige Einwilligung erteilt habe und das Zusenden der Werbe-E-Mail daher unzulässig sei. Die Entscheidung Das AG Bonn gab dem Kunden Recht. Für den Fall, dass keine ausdrückliche Einwilligung erteilt wurde, ist es unzulässig, Werbe-Mails zu versenden auch wenn sich der unzulässige werbliche Teil lediglich in der E-Mail Signatur befindet. Der Begriff der Werbung umfasst alle Maßnahmen eines Unternehmens, die auf die Förderung des [...]

2018-07-24T11:02:51+02:0024. Juli 2018|Kategorien: Allgemein, Urteile|Tags: , , , |

Checkliste DSGVO: Welche Änderungen sind von Händlern zu beachten?

Seit dem 25. Mai 2018 müssen alle, die personenbezogene Daten verarbeiten, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Online-Händler, die hierzu gehören, sind verpflichtet, die neuen gesetzlichen Vorschriften in ihrem Shop umzusetzen. Damit Sie überprüfen können, welche Schritte Sie bei der Umsetzung schon abhaken können und an welcher Stelle noch Anpassungsbedarf besteht, haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten Änderungen durch die DSGVO zusammengestellt. 1.) Datenschutzerklärung aktualisieren Jeder Online-Händler ist verpflichtet, eine Datenschutzerklärung auf seiner Shop-Webseite bereitzustellen. Damit diese den neuen Anforderungen der DSGVO gerecht wird, sollten Online-Händler überprüfen, ob in ihrer Datenschutzerklärung alle Pflichtinformationen (Art. 13 DSGVO) enthalten sind. Es muss z.B. darüber informiert werden zu welchem Zweck personenbezogene Daten erhoben werden und wer der Empfänger der Daten ist, falls diese an Dritte weitergeleitet werden. Sofern ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen vorhanden ist, gibt es eine Pflicht zur Nennung seine (E-Mail)-Kontaktdaten. Informiert werden muss auch über die Speicherfristen. Der Link zur Datenschutzerklärung sollte ähnlich wie das Impressum leicht auffindbar sein und möglichst über die Startseite der Webseite erreichbar sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die technischen Erläuterungen im Text präzise und zugleich verständlich sein müssen.  2.) Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Um die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze nachweisen zu können, müssen Online-Händler ein Verzeichnis von [...]

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