Abmahngefahr: Keine Feedbackanfragen ohne vorherige Einwilligung

Ob und wie erfolgreich ein Webshop ist, entscheiden die Kunden. Um auf diese und deren Wünsche eingehen zu können, müssen Online-Händler allerdings wissen, was sie richtig und vor allem was sie falsch machen. Um das herauszufinden, werden Kunden um Feedback und Bewertung gebeten. Aber Achtung, entsprechende E-Mails ohne vorherige Einwilligung des Empfängers sind unzulässig!

2018-02-28T15:13:47+02:0018. Juli 2016|Kategorien: Urteile|Tags: , , |

Verkehrte Welt: LG Berlin macht Amazon für Rechtsverletzungen seiner Marketplace-Händler verantwortlich [Update: Marketplace-Händler haften nicht!]

In einem aktuellen Urteil hat das LG Berlin Amazon für das Fehlverhalten eines Marketplace-Händlers in die Verantwortung genommen. Der Plattformbetreiber haftet dafür, dass auf seiner Webseite Produktbilder ohne Zustimmung des Rechteinhabers zugänglich gemacht wurden. Macht die Entscheidung Schule, wird der Online-Riese eine grundlegende Geschäftspraktik überdenken müssen.

2017-12-14T14:38:43+02:0029. Juni 2016|Kategorien: Urteile|Tags: , , |
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